Die Rinde der Korkeiche ist der Lieferant für den berühmten Rohstoff Kork. Und wissen Sie was das Beste ist? Kork wächst nach! In einem Abstand von neun bis zehn Jahren werden Stämme und Äste der Eiche abgeschält und der Rohstoff gewonnen. Wuchs und Struktur des Korks verleihen dem Fußboden wiederum seine natürliche Note. Aber Kork kann mehr. Kork hält Ihre Füße auch an kalten Tagen warm, bringt hervorragende trittschalldämmende Eigenschaften mit und gilt nicht zuletzt im Baubereich als besonders langlebig.

Doch wie entsteht Korkparkett?

Die Rinde und Reste aus der Stopfenproduktion werden in unterschiedlichen Körnungen geschrotet und anschließend unter Zugabe von Bindemitteln zu Blöcken gepresst. Aus diesen Blöcken werden einzelne Scheiben geschnitten, die wiederum zu Parkett verarbeitet werden.

Kommt es beim Herstellungsprozess bereits zu Verfärbungen?

Jeder Produzent ist darum bemüht eine bestmögliche und gleichmäßige Zusammensetzung der jeweils verwendeten Granulate und Bindemittel zu erzielen. Jedoch ist es dabei leider nicht vollständig zu verhindern, dass es zu strukturellen oder farblichen Unterschieden kommt. Kork lässt sich im Bezug auf seine farbspezifischen Eigenschaften durchaus mit Holz vergleichen. Abhängig von der Stärke der jeweiligen UV-Strahlung verfärben sich sowohl Holz- als auch ein Korkböden. Beide bleichen aus, vergilben oder verdunkeln sich. Sie merken es bereits: Rohstoffe wie Kork oder Holz lassen selten in eine vollständig einheitliche Optik pressen. Vielmehr müssen die naturbedingten Eigenschaften an der Oberfläche als auch in Struktur und Farbe des Korkbodens hingenommen werden.

Was Sie sich merken sollten…

Wenn Sie unschlüssig sein sollten, was die Optik des Bodenbelags betrifft, gilt es sich frühzeitig zu entscheiden. Sollten Sie den Boden bereits verlegt haben, ist es in der Regel zu spät um auffällige Farbunterschiede als sogenannten Materialmangel zu beanstanden. Sortieren Sie vor der Verlegung die betroffenen Dielen aus und reklamieren Sie zeitnah. Ihnen als Verleger obliegt die Prüfungspflicht von Ihnen eingebaute Dielen auf potentielle Mängel oder Schäden zu überprüfen. Sollten Sie daher mangelhaftes Material verarbeiten, so entfallen etwaige Ansprüche ihrerseits gegenüber den Lieferanten oder Hersteller. Verinnerlichen Sie diese Regel, um sich nicht länger über Ihren Bodenbelag zu ärgern, als Sie für die gesamte Verlegung aufgewendet haben.

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